Diese Seite gibt allgemeine Informationen zur schweizerischen Aufwandbesteuerung. Sie ist weder Steuer-, Rechts- noch Ausländerrechtsberatung, sie berücksichtigt Ihre Verhältnisse nicht, und sie darf nicht als Grundlage für einen Entscheid über Zuzug, Anlage oder Umstrukturierung dienen.
Die Aufwandbasis ergibt sich aus dem Gesetz und aus der veranlagenden kantonalen Behörde. Sie wird nicht verhandelt, und kein hier gezeigter Wert ist eine Zusicherung einer Behörde oder eine Gewähr für die Behandlung, die Sie erhalten würden. Ihre Lage im heutigen Wohnsitzstaat — Wegzugsbesteuerung, fortbestehende Ansässigkeitsmerkmale, Regeln zu beherrschten ausländischen Gesellschaften und der Zugang zu Abkommensvorteilen, den mehrere Vertragsstaaten für aufwandbesteuerte Personen einschränken — wird hier nicht behandelt und verlangt eine gesonderte Beratung in jenem Land.
Mindestaufwand für die direkte Bundessteuer, Steuerjahr 2026: CHF 435’000. Festgelegt in Art. 14 Abs. 3 Bst. a DBG und nach Abs. 6 jährlich indexiert, also veränderlich. Wer einen eigenen Haushalt führt, wird mindestens nach dem Siebenfachen des Mietzinses oder Mietwerts bemessen (Bst. b); wer nicht, mindestens nach dem Dreifachen des jährlichen Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung (Bst. c). Jeder Kanton legt für die Kantons- und Gemeindesteuern sein eigenes Minimum fest und indexiert es getrennt; diese Zahl kann höher oder tiefer sein als die eidgenössische, und es gelten beide.
Eidgenössisches Finanzdepartement ·
zuletzt geprüft 2026-08-22
Keine Zahl auf dieser Website ist die Aufwandbemessungsgrundlage eines Steuerrulings. Die hier veröffentlichten Beträge sind die gesetzlichen und kantonalen Mindestbeträge; dort beginnt eine Berechnung, dort endet sie nicht. Die Bemessungsgrundlage, nach der eine Person tatsächlich veranlagt wird, wird für sie allein festgesetzt, aufgrund ihrer eigenen Miete beziehungsweise ihres Mietwerts, ihrer Lebenshaltungskosten und der Kontrollrechnung, und sie ist erst verbindlich, wenn die zuständige kantonale Steuerbehörde sie schriftlich erteilt hat. Vereinbaren Sie sie schriftlich mit der Behörde, bevor Sie sich darauf verlassen.
Die Werte auf dieser Website sind für die laufende Steuerperiode noch nicht von einer qualifizierten Schweizer Steuerfachperson überprüft worden. Behandeln Sie sie als Richtwerte und bestätigen Sie jeden einzelnen bei der kantonalen Quelle, bevor Sie danach handeln.