DIE SCHWEIZER AUFWANDBESTEUERUNG — Startseite

Die optimale Steuerarchitektur für globales Vermögen

Besteuert nach Ihrem Aufwand, nicht nach Ihrem Welteinkommen.
Die Schweizer Besteuerung nach dem Aufwand.

Begründen Sie Ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz und werden Sie nach Ihrem jährlichen Lebensaufwand statt nach Ihrem weltweiten Einkommen und Vermögen veranlagt. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus dem Bundes- und kantonalen Recht; die Steuerpflicht in der Schweiz bleibt unbeschränkt bestehen — es ändert sich die Art der Berechnung.

Technischer Aufbau

Besteuerung nach
dem Aufwand

Die Besteuerung nach dem Aufwand — umgangssprachlich Pauschalbesteuerung oder forfait fiscal — ist eine eigene Bemessungsart, die ausländischen Staatsangehörigen offensteht, die in der Schweiz Wohnsitz nehmen. Die Voraussetzungen stehen im Gesetz: kein Schweizer Bürgerrecht, erstmalige oder nach mindestens zehn Jahren wieder begründete unbeschränkte Steuerpflicht, und keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Bemessen wird danach der jährliche Aufwand der steuerpflichtigen Person und der von ihr unterhaltenen Personen, entstanden im In- und Ausland, und nicht das weltweite Einkommen und Vermögen.

Zusätzlich erfolgt zwingend eine "Kontrollrechnung". Dabei wird geprüft, ob die auf dem Aufwand basierende Steuer höher ist als die ordentliche Steuer auf den Bruttoerträgen aus schweizerischen Quellen (z.B. Liegenschaften, Wertschriften, Guthaben).

Regeln zur Mindeststeuerbemessungsgrundlage 2026

Die Mindeststeuerbemessungsgrundlage ist streng definiert als der höchste der folgenden drei Werte:

  1. Ihre gesamten jährlichen weltweiten Lebenshaltungskosten.

  2. Das Siebenfache Ihrer jährlichen Schweizer Miete oder des Eigenmietwerts Ihres Schweizer Hauptwohnsitzes.

  3. Der bundesrechtliche Mindestbetrag von CHF 435’000.

JURISDICTIONAL NUANCE

Die kantonale Praxis ist unterschiedlich, und nicht jeder Kanton veröffentlicht einen eigenen Betrag. Wo er es nicht tut, gilt der indexierte Betrag des Bundes; wo er es tut, ist der kantonale Betrag massgebend. Wir arbeiten mit den veröffentlichten kantonalen Quellen und lassen die Lage von der zuständigen Behörde bestätigen, bevor eine Zusage gemacht wird.

Wir bereiten Ihre Lage auf und legen sie der zuständigen kantonalen Behörde dar, und sagen Ihnen klar, was das Regime für Sie leistet und was nicht. Die Veranlagung ist Sache der Behörde, nicht unsere.

Gesetzliche Voraussetzungen

Staatsangehörigkeit

Die steuerpflichtige Person darf nicht das Schweizer Bürgerrecht besitzen.

Steuerrechtlicher Wohnsitz

Begründung eines steuerrechtlichen Wohnsitzes in der Schweiz zum ersten Mal oder nach einer mindestens 10-jährigen Abwesenheit.

Erwerbstätigkeit

Es darf keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausgeübt werden. Die Verwaltung des eigenen Privatvermögens ist ausdrücklich gestattet.

Non-EU/EFTA Protocol

Angehörige von Staaten ausserhalb der EU/EFTA unterstehen einem anderen Zulassungsregime, mit kantonalen Kontingenten und einer eidgenössischen Zustimmung. Wir stellen das dafür verlangte Dossier zusammen und begleiten es durch beide Stufen.

Kantonale Verfügbarkeit

Seit 2026 gilt die Besteuerung nach dem Aufwand für die Kantons- und Gemeindesteuern in 21 der 26 Schweizer Kantone.

Wichtiger Hinweis:

Für die direkte Bundessteuer bleibt das Regime nach Bundesrecht auch in den fünf Kantonen möglich, die es für ihre eigenen Steuern abgeschafft haben. Ein Zuzug in einen dieser fünf lohnt sich selten: Einkommen und Vermögen bleiben weltweit voll der ordentlichen Kantons- und Gemeindesteuer unterworfen.

Vertrauliche Vermögensanalyse

Ihre Schweizer Steuerstruktur simulieren

Die Bemessungsgrundlage ist kein Satz auf Ihr Vermögen. Sie ist der höchste von drei gesetzlichen Werten — Ihr weltweiter Lebensaufwand, das Siebenfache des Mietzinses oder des Eigenmietwerts Ihrer Schweizer Wohnung und der von Bund und Kanton festgelegte Mindestbetrag — und die Steuer ergibt sich aus dem ordentlichen Tarif der Gemeinde, in der Sie sich niederlassen.

In Vorbereitung

Der Aufwandrechner wird überarbeitet, damit er zeigt, wie die Bemessungsgrundlage ermittelt wird, statt einen einzelnen Steuerbetrag zu nennen. Die auf einer bestimmten Grundlage geschuldete Steuer hängt von der Wohnsitzgemeinde ab und wird von der kantonalen Behörde festgesetzt, nicht hier geschätzt.

Einschätzung anfragen

Institutionelle

Glaubwürdigkeit & Vertrauen

15+

Jahre Exzellenz

250+

Erfolgreiche Relocations

CHF 1 Mrd.+

Gesamtvermögen zugezogener Familien

Für professionelle Vermittler

Partnerschaft mit Family Offices & Privatbanken

Wir bieten spezialisierte Unterstützung für Rechtsberater, Vermögensverwalter und Family Offices bei der Bewältigung der Komplexität des Schweizer Wohnsitzwechsels für ihre UHNWI-Kunden.

Beratungspartnerschaft anfragen

Warum
The Swiss Lump-Sum Advisory?

Schweizer Steuerrecht und Ausländerverfahren greifen ineinander, und ein vollständiges, richtig gestelltes Gesuch wird materiell beurteilt statt zurückgewiesen. Wir bereiten das Dossier so vor, dass die Behörde beim ersten Mal hat, was sie braucht.

Proaktive Strategie 2026:

Die Besteuerung natürlicher Personen ändert sich: Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung wurde in der Abstimmung vom 8. März 2026 angenommen und tritt spätestens 2032 in Kraft; die Kantone müssen ihr Recht bis dahin anpassen. Wir verfolgen, was für Ihre Lage tatsächlich gilt — und sagen es auch, wenn eine Änderung sie nicht betrifft.

Ihr Weg zum Schweizer Wohnsitz

Der Umzug in die Schweiz unter der Aufwandbesteuerung erfordert eine sorgfältige Planung. Unser vierstufiger Prozess macht jeden Schritt vorhersehbar; die Veranlagung selbst liegt bei der kantonalen Behörde.

PHASE 01

Pre-Immigrationsplanung

Wir analysieren Ihre globale Vermögensstruktur und Ihre Lebensstilpräferenzen, um den optimalen Kanton für Ihren Wohnsitz auszuwählen.

PHASE 02

Steuerruling (Vorabbescheid)

Wir erstellen die Aufwandberechnung, reichen sie bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde ein und erwirken einen verbindlichen Vorabbescheid, damit die Bemessungsgrundlage vor dem Zuzug schriftlich feststeht.

PHASE 03

Aufenthaltsbewilligung

Wir leiten das gesamte rechtliche und administrative Verfahren zur Erlangung Ihrer Schweizer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B).

PHASE 04

Zuzug & Steuer-Compliance

Von der Wohnungssuche bis zur jährlichen Steuererklärung und den kantonalen Pflichten, die daran anschliessen, übernehmen wir die wiederkehrende Arbeit und halten das Dossier Jahr für Jahr in Ordnung.

Diskrete

Typische Ausgangslagen

Wir handeln für Mandanten aus vielen Ländern und behandeln jedes Mandat diskret, im Rahmen der Vertraulichkeitspflichten, die einen Schweizer Treuhänder binden. Die Profile unten sind beispielhafte Ausgangslagen, keine Berichte über einzelne Mandate.

Der Tech-Unternehmer

Ein Umzug aus den Vereinigten Staaten in die Waadt, bei dem eine internationale Holdingstruktur für geistiges Eigentum vor dem Umzug zu prüfen ist und nicht danach.

Der pensionierte Industrielle

Ein Umzug aus Nordeuropa nach Graubünden, bei dem eine über drei Generationen angelegte Nachlassplanung mit dem neuen Schweizer Wohnsitz zusammengehen muss.

Der Finanzprofi

Ein Umzug von London nach Genf, mit grenzüberschreitenden aufsichtsrechtlichen Pflichten, die zu prüfen sind, und einem Family Office, das in der Schweiz aufzubauen ist.

Der Wegzug aus Schweden

Ein Wegzug aus Schweden nach Lugano, bei dem der Zeitpunkt, in dem die schwedische Steueransässigkeit tatsächlich endet, nach schwedischem Recht festzustellen ist, bevor die schweizerische Seite geregelt werden kann.

Der norwegische Anteilsinhaber

Ein Wegzug aus Norwegen nach Uri mit Anteilen an einer nicht kotierten Gesellschaft, bei dem die norwegische Behandlung der nicht realisierten Wertzuwächse im Wegzugsfall zu klären ist, bevor die schweizerische Aufwandberechnung eingereicht wird.

Das Ehepaar mit einem erwerbstätigen Partner

Ein Haushalt, in dem ein Ehegatte weiterhin erwerbstätig sein möchte. Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, müssen die Voraussetzungen des Regimes beide erfüllen, weshalb die Frage für den Haushalt und nicht für eine Person entschieden wird.

Häufig Gestellte Fragen

Darf ich unter der Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung) in der Schweiz arbeiten?

Nein. Eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz, unselbständig oder selbständig, ist mit dem Regime unvereinbar, und Ehegatten in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe müssen diese Voraussetzung beide erfüllen. Die Verwaltung des eigenen Privatvermögens gilt nicht als Erwerbstätigkeit und bleibt zulässig.

Wie hoch ist die Mindestbemessungsgrundlage für 2026?

Massgebend ist der höchste von drei Beträgen: der jährliche Aufwand im In- und Ausland; das Siebenfache der jährlichen Miete oder des Mietwerts bei eigenem Haushalt; und das bundesrechtliche Minimum von CHF 435’000. Jeder Kanton setzt für die Kantons- und Gemeindesteuer zudem sein eigenes Minimum fest, das höher oder tiefer sein kann als das bundesrechtliche. Davon getrennt vergleicht eine zwingende Kontrollrechnung die Steuer auf dieser Bemessungsgrundlage mit der ordentlichen Steuer auf Ihren Einkünften und Vermögenswerten aus schweizerischen Quellen; geschuldet ist der höhere Betrag. Sie ändert die Bemessungsgrundlage nicht, sondern setzt der Steuer eine Untergrenze.

Kennen alle Schweizer Kantone das Regime?

Nein. 21 Kantone wenden es für ihre eigenen Steuern an; fünf — Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Basel-Landschaft — haben es abgeschafft. Die direkte Bundessteuer ist davon nicht betroffen, das Regime gilt dort also weiterhin auf Bundesebene.

Ihr Vermächtnis verdient ein Höchstmass an
Schutz und Diskretion.

Arbeiten Sie mit den Experten von The Swiss Lump-Sum Advisory zusammen, um Ihren Umzug in die Schweiz mit Vertrauen und Präzision zu steuern.

Internationale Beratung

Kontaktieren Sie unsere Experten

Senden Sie über dieses Formular bitte keine Kontonummern, Ausweisdaten oder andere vertrauliche Finanzinformationen. Wir vereinbaren vorher einen sicheren Kanal mit Ihnen.

IBEX SERVICES Ltd, Via Serafino Balestra 6, CH-6830 Chiasso, ist Verantwortliche für die hier eingegebenen Daten. Sie dienen der Beantwortung Ihrer Anfrage und sonst nichts — kein Newsletter, kein Profiling, kein Verkauf und keine Weitergabe an Dritte.

Anfragen werden auf einem Server in Deutschland gespeichert und nach 365 Tagen anonymisiert; eine Kopie Ihrer Nachricht gelangt in unser Postfach, das Microsoft auf Servern in der Schweiz betreibt, damit ein Mensch sie beantworten kann. Sie können jederzeit fragen, was wir über Sie gespeichert haben, und dessen Berichtigung oder Löschung verlangen. Datenschutzerklärung